Texte für die Kanzleiwebsite schreiben
Welche Aussagen helfen Besuchern, das Angebot Ihrer Kanzlei zu verstehen? Ein fiktives Beispiel zeigt, wie aus allgemeinen Versprechen konkrete Texte und aus Rückfragen gezielte Änderungen werden.
Kurz erklärt
Kanzleiwebsite-Texte sollten erkennen lassen, für wen ein Angebot gedacht ist, welche Anliegen die Kanzlei bearbeitet und wie der erste Kontakt abläuft. Ersetzen Sie allgemeine Qualitätsversprechen durch diese Informationen. Wie konkret ein Satz werden darf, hängt vom tatsächlichen Angebot und vom Ablauf im Team ab. Ein Verständlichkeitstest zeigt anschließend, welche Information fehlt, missverstanden wird oder nur schwer auffindbar ist.
In diesem Artikel
„Individuelle Lösungen auf höchstem Niveau“ könnte auf fast jeder Beratungswebsite stehen. Eine Besucherin, die einen Aufhebungsvertrag erhalten hat, erfährt dadurch wenig: Berät diese Kanzlei Beschäftigte? Geht es hier um ihr Anliegen? Kann sie einen Termin anfragen, oder muss sie zuerst Unterlagen schicken?
An solchen offenen Fragen sollte die Überarbeitung beginnen. Ein zusätzlicher Absatz über Engagement beantwortet sie nicht. Die folgenden Beispiele beziehen sich auf eine fiktive Arbeitsrechtskanzlei, die Beschäftigte zu Kündigungen und Aufhebungsverträgen berät. Ihr Sekretariat stimmt zunächst einen Beratungstermin ab; die inhaltliche Beratung findet später statt. Diese Annahmen bestimmen die Formulierungen.
Das Angebot eingrenzen, ohne etwas hinzuzuerfinden
Die Überschrift „Arbeitsrecht“ benennt das Gebiet. Auf der Beispielseite wäre „Beratung für Beschäftigte zu Kündigungen und Aufhebungsverträgen“ genauer: Sie nennt Zielgruppe und zwei konkrete Anliegen. Eine Besucherin mit Aufhebungsvertrag muss nicht mehr selbst vermuten, ob sie gemeint ist.
Diese engere Fassung passt jedoch nur, wenn sie das Angebot der Seite richtig beschreibt. Soll dieselbe Seite auch Arbeitgeber ansprechen, wäre eine ausschließlich auf Beschäftigte zugeschnittene Einleitung unvollständig. Dann gehören beide Zielgruppen erkennbar in den Text, jeweils mit den tatsächlich angebotenen Leistungen. Eine griffige Überschrift darf das Angebot nicht versehentlich verändern.
Sammeln Sie dafür wiederkehrende Fragen aus Erstgesprächen, ohne persönliche Falldetails in das Textbriefing zu übernehmen. Für unsere Beispielseite wären „Beraten Sie auch zu einem Aufhebungsvertrag?“ und „Was brauche ich für die Terminabstimmung?“ ergiebiger als der allgemeine Wunsch, moderner zu klingen. Die Antworten liefern den Stoff für den Text.
Drei Sätze und die Entscheidung dahinter
| Austauschbarer Satz | Konkretere Fassung | Vor Verwendung klären |
|---|---|---|
| Wir beraten Sie umfassend im Arbeitsrecht. | Wir beraten Beschäftigte zu Kündigungen und Aufhebungsverträgen. | Entspricht dies dem tatsächlich angebotenen Mandatsspektrum? |
| Wir sind jederzeit für Sie da. | Sie erreichen unser Sekretariat während der angegebenen Bürozeiten. | Stimmen Zeiten, Telefonnummer und Vertretung? |
| Kontaktieren Sie uns unverbindlich. | Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Unser Team klärt anschließend mit Ihnen den nächsten Schritt. | Wie läuft die erste Bearbeitung tatsächlich ab? |
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Die erste Änderung hilft bei der Zuordnung des Anliegens. Die zweite ersetzt eine unbestimmte Verfügbarkeit durch einen benannten Kontaktweg. Die dritte bleibt absichtlich vorsichtig: Solange der nächste Schritt ungeklärt ist, kann auch der Text ihn nicht präzise erklären.
Bei unserer Beispielkanzlei ist dieser Schritt bekannt. Deshalb lässt sich der dritte Satz weiter ausarbeiten: „Beschreiben Sie kurz, ob es um eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag geht. Unser Sekretariat meldet sich bei Ihnen, um einen Beratungstermin abzustimmen.“ Der Text macht verständlich, wer sich meldet und worum es dabei geht. Er verspricht weder eine sofortige fachliche Einschätzung noch eine bestimmte Rückmeldezeit.
Falls eine andere Kanzlei zunächst Unterlagen sichtet, wäre dieser Satz unpassend. Ihr Kontakttext müsste genau diesen Ablauf und den vorgesehenen Übermittlungsweg erklären. Erst den tatsächlichen nächsten Schritt klären, dann den Satz formulieren: So wird aus einer freundlich klingenden Aufforderung eine brauchbare Anleitung.
Welche Information gehört an welche Stelle?
Auf der Leistungsseite braucht die Besucherin zunächst die Einordnung ihres Anliegens. Daneben oder anschließend sollte erkennbar sein, wer die Beratung übernimmt. Ein langer Absatz zur Kanzleigeschichte hilft an dieser Stelle weniger als ein passendes Profil mit tatsächlichem Tätigkeitsgebiet. Die Kanzleigeschichte kann auf der Über-uns-Seite ihren eigenen Platz haben.
Am Kontaktweg braucht dieselbe Person andere Informationen. In unserem Beispiel muss sie ihr Anliegen kurz benennen und einen Rückmeldeweg angeben können. Eine ausführliche Schilderung sämtlicher Umstände würde dem vorgesehenen Schritt der Terminabstimmung vorgreifen. Falls für die tatsächliche Bearbeitung weitere Angaben nötig sind, müssen diese konkret benannt und erklärt werden. Eine pauschale optimale Zahl an Formularfeldern lässt sich daraus nicht ableiten.
Auch ein Button sollte zu dem passen, was danach geschieht. Öffnet er zunächst ein Anfrageformular, beschreibt „Beratungstermin anfragen“ den Schritt genauer als „Termin buchen“. Bei einer direkten Auswahl mit sofortiger Terminbestätigung im Kalender wäre „Termin buchen“ dagegen nachvollziehbar. Die Beschriftung folgt der angebotenen Funktion.
Die W3C-Schreibhilfe empfiehlt beschreibende Überschriften, aussagekräftige Linktexte und verständliche Anweisungen. Für unsere Beispielseite könnte ein Abschnitt deshalb „So fragen Sie einen Beratungstermin an“ heißen. Unter „Unsere Philosophie“ würde dieselbe Anleitung deutlich weniger klar angekündigt. Wie Menü und Zielseiten zusammenpassen, erläutert unser Beitrag zur Navigation einer Kanzleiwebsite.
Vertrauen mit passenden Belegen unterstützen
Die Angabe „Beratung zu Aufhebungsverträgen“ beschreibt ein Angebot. Ein Profil der zuständigen Person kann zeigen, wer es erbringt und welche belegbaren Tätigkeiten oder Qualifikationen dazu passen. Ein unbelegter Superlativ wie „die beste Wahl“ ergänzt diese Information nicht.
Bei einem Fachartikel kommt eine andere Aufgabe hinzu: Leser sollten nachvollziehen können, wer den Inhalt verantwortet und worauf wesentliche Aussagen beruhen. Google nennt klare Quellen und erkennbare Urheberschaft in seiner Anleitung zu hilfreichen und verlässlichen Inhalten. Das ist kein Beleg dafür, dass ein Autorenkasten allein eine bessere Suchposition bewirkt.
Für die interne Textabnahme reicht bei einer Aussage wie „Unser Sekretariat stimmt den Termin ab“ die Bestätigung des tatsächlich verantwortlichen Teams. Eine fachliche Rechtsaussage benötigt eine andere Prüfung und passende Quellen. Beides in derselben Liste abzuhaken, ohne den Unterschied zu beachten, wäre zu oberflächlich. Ein einfaches Quellenblatt mit Aussage, Beleg, verantwortlicher Person und Prüfdatum hilft bei der Zuordnung.
Was aus einem Verständlichkeitstest folgen sollte
Geben Sie einer Person, die den Entwurf nicht geschrieben hat, eine konkrete Aufgabe: „Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten. Finden Sie heraus, ob diese Kanzlei Ihr Anliegen bearbeitet und wie Sie einen Beratungstermin anfragen.“ Lassen Sie sich die Fundstellen zeigen. Erklären Sie die Seite währenddessen nicht; sonst bleibt unklar, ob der Text selbst verständlich ist.
Die Person findet nur das Wort Arbeitsrecht und bleibt unsicher. Dann fehlt auf dieser Seite die konkrete Zuordnung des Anliegens. Für unsere Beispielkanzlei gehört der Aufhebungsvertrag in die Angebotsbeschreibung. Eine weitere Aussage über langjährige Erfahrung würde die offene Frage nicht beantworten.
Die Person erwartet nach dem Absenden bereits eine fachliche Antwort. Dann ist die Abfolge unklar. Ergänzen Sie am Formular den tatsächlichen ersten Schritt: Das Sekretariat meldet sich zur Terminabstimmung. Diese Information gehört vor das Absenden, wenn sie die Erwartung an die Anfrage bestimmen soll.
Die Person erklärt Angebot und Ablauf richtig, findet aber den Kontaktbutton nicht. Dann muss nicht der ganze Text neu geschrieben werden. Prüfen Sie zunächst die Platzierung und Beschriftung des Kontaktwegs, auch auf dem Smartphone. Ein weiterer erklärender Absatz könnte die gesuchte Schaltfläche sogar noch weiter nach unten schieben.
Das sind mögliche Beobachtungen und daraus abgeleitete Änderungen, keine Ergebnisse eines durchgeführten Nutzertests. Ein solcher Test kann konkrete Verständnishürden zeigen. Ob eine Änderung anschließend mehr passende Anfragen bringt, ist eine zusätzliche Messfrage.
Beginnen Sie mit einer wichtigen Leistungsseite und einer konkreten offenen Leserfrage. Unser Angebot zum Webdesign für Rechtsanwälte verbindet Textarbeit, Seitenaufbau und Kontaktweg. Den übergeordneten Zusammenhang von Positionierung und Ansprache finden Sie auf unserer Seite zum Kanzleimarketing.
Texte und Website zusammen planen
Verbinden Sie verständliche Inhalte mit einer passenden Seitenstruktur und einem klaren Kontaktweg.
Quellen und Einordnung
- W3C: Writing for Web Accessibility. Abgerufen am 08.10.2026. Beschreibende Überschriften, klare Linktexte und verständliche Anweisungen.
- Google: Creating Helpful, Reliable, People-First Content. Abgerufen am 08.10.2026. Klare Quellen und tatsächliche Urheberschaft; Inhalt soll der Zielgruppe helfen.
Redaktion
Redaktion KanzleiPerformance · Aktualisiert am 08.10.2026
