Kanzleiumzug: Das Google-Unternehmensprofil aktualisieren
Welche Adresse Besucher brauchen, solange Google den Kanzleiumzug noch prüft, und was Sie im bestehenden Profil ändern müssen.
Kurz erklärt
Zieht dieselbe Kanzlei unter unverändertem Namen um, bearbeiten Sie das vorhandene Google-Unternehmensprofil und bestätigen den neuen Standort erneut. Zeigt Google anschließend noch die alte Adresse, sollten Website und Terminbestätigungen trotzdem zur tatsächlich genutzten Kanzlei führen. Entscheidend ist jetzt, ob Google noch eine Bestätigung verlangt oder lediglich die eingereichte Adressänderung prüft.
In diesem Artikel
Das vorhandene Profil weiterführen
Ein neues Büro macht aus Ihrer Kanzlei kein neues Unternehmen. Bei einem reinen Standortwechsel empfiehlt Google, das vorhandene Profil zu behalten. So wird der Umzug im bisherigen Eintrag bearbeitet. Bei unverändertem Unternehmensnamen beschreibt Google außerdem eine automatische Übertragung der Rezensionen, mit Ausnahmen für bestimmte Unternehmensarten. Das ist keine Zusage für jede einzelne Bewertung. Google: Profil und Rezensionen beim Umzug.
Die hier beschriebene Vorgehensweise setzt voraus, dass Name und Angebot der Kanzlei gleich bleiben. Eine zusätzliche Zweigstelle, eine andere Kanzlei in den bisherigen Räumen oder eine wesentliche Identitätsänderung sind andere Fälle. Auch Googles Sonderregeln für stark ortsgebundene Angebote wie Hotels und Restaurants lassen sich nicht pauschal auf den Umzug einer Kanzlei übertragen. Google: Identität und Standortänderungen.
Vor dem Umzug sollten der öffentliche Maps-Link und das zuständige Google-Konto feststehen. Zum Bearbeiten benötigen Sie das mit dem Profil verknüpfte Konto. Google: Unternehmensprofil bearbeiten. Fehlt der Zugriff, klären Sie die Verwaltung des bisherigen Eintrags. Ein zweites Profil löst dieses Zugriffsproblem nicht.
Ab wann gehört die neue Adresse auf die Website?
Maßgeblich für die Besuchshinweise ist der tatsächliche Kanzleibetrieb. Vor dem Umzug bleibt die bisherige Besuchsadresse gültig; eine Ankündigung nennt zusätzlich das Datum, ab dem Termine im neuen Büro stattfinden. Nach dem Wechsel gehört die neue Anschrift auf die Kontaktseite und in die verwendeten Termintexte. Diese Empfehlung folgt aus dem Zweck der Angaben: Mandanten sollen am vereinbarten Ort ankommen.
Eine neue Terminvorlage korrigiert allerdings keine bereits versandte Bestätigung. Deshalb sollte das Sekretariat bei bevorstehenden Präsenzterminen feststellen, wer noch einen Besuchshinweis mit der alten Anschrift erhalten hat, und den neuen Treffpunkt gezielt klären. Bei einer Videoberatung ist dagegen möglicherweise nur die allgemeine Anschrift in der Nachricht veraltet; der Zugangslink bleibt eine eigene Angabe.
Arbeiten während einer Übergangsphase beide Büros gleichzeitig, reicht eine pauschale Umzugsnachricht nicht. Dann muss jeder Präsenztermin dem passenden Standort zugeordnet sein. Die Frage, ob zusätzlich eine eigene Website-Seite sinnvoll ist, behandelt unser Beitrag zu Standortseiten für Kanzleien.
Adresse und Kartenmarkierung ändern
In der Profilverwaltung führt der Weg über Profil bearbeiten → Standort → Unternehmensstandort. Tragen Sie die vollständige tatsächliche Anschrift ein und speichern Sie. Google verlangt zutreffende Adressbestandteile; ergänzende Büro- oder Gebäudeangaben sollen zur offiziellen Adresse gehören. Rot markierte, nicht erkannte Angaben müssen korrigiert werden. Google: Unternehmensadresse verwalten.
Die Kartenmarkierung lässt sich über Anpassen verschieben und anschließend mit Fertig → Speichern übernehmen. Stimmt die Anschrift, aber die Markierung liegt am falschen Gebäude, betrifft die Korrektur die Position. Dafür einen neuen Unternehmenseintrag anzulegen wäre kein sinnvoller nächster Schritt.
Halten Sie die vollständige neue Anschrift und den Ansprechpartner am neuen Büro bereit. Ob diese Person Zugang zu einem Telefon, zur angezeigten E-Mail-Adresse oder zu den Räumen benötigt, hängt vom angebotenen Bestätigungsweg ab. So lässt sich die Aufgabe gezielt an jemanden geben, der sie auch durchführen kann.
Bestätigung und Adressprüfung sind zwei verschiedene Schritte
Ein bereits bestätigtes Unternehmen muss nach einem Umzug laut Google erneut bestätigt werden. Google: Adresse und Markierung bearbeiten. Google legt die verfügbaren Methoden fest; nicht jede Kanzlei kann zwischen Telefon, SMS, E-Mail und Video wählen. Teilweise sind mehrere Methoden erforderlich. Google: Unternehmen bestätigen.
Zusätzlich prüft Google bearbeitete Angaben. Der Status ausstehend bedeutet, dass diese Prüfung noch läuft. Er sagt für sich genommen nicht, dass gerade ein weiterer Bestätigungsschritt angeboten wird. Akzeptiert bedeutet, dass die aktualisierte Information im Profil angezeigt wird. Bei nicht genehmigt konnte Google die Richtigkeit möglicherweise nicht bestätigen; für solche Ablehnungen kann ein Einspruch verfügbar sein. Google: Status von Profiländerungen.
Lesen Sie deshalb die konkrete Meldung: Eine Aufforderung zur Bestätigung verlangt die dort angebotene Handlung. Ist diese bereits ausgeführt und nur die Änderung ausstehend, sollten Sie den laufenden Vorgang beobachten. Eine bereits richtig eingegebene Adresse nochmals identisch einzutragen ersetzt keine Antwort auf den angezeigten Status. Tatsächlich falsche Angaben müssen dagegen korrigiert werden.
Für die Prüfung von Änderungen nennt Google gewöhnlich bis zu zehn Minuten, manchmal bis zu 30 Tage. Diese Angabe ist keine verlässliche Umzugsfrist. Planen Sie die Information Ihrer Besucher deshalb unabhängig davon.
Ein Sonderfall ist ein angeforderter Code per Post. Während der Zustellung dürfen Name, Adresse und Kategorie laut Google nicht geändert werden; eine erneute Codeanforderung macht den vorigen Code ebenfalls ungültig. Stimmen die Angaben nicht, ziehen Sie die verlinkte Bestätigungshilfe hinzu, bevor weitere Personen parallel Änderungen auslösen.
Ein fiktives Umzugsprotokoll: Die Kanzlei ist schon umgezogen
Das folgende Beispiel ist frei erfunden. Eine Kanzlei arbeitet seit Montag im neuen Büro. Name, Angebot und Telefonnummer sind unverändert. Die neue Adresse wurde im bestehenden Google-Profil eingetragen, die angeforderte Bestätigung wurde eingereicht. Google zeigt die Adressänderung noch als ausstehend an, aber keine weitere Bestätigungsaufforderung. Die Website nennt bereits die neue Straße. Eine Terminvorlage und ein Branchenverzeichnis enthalten noch die alte.
| Kontaktpunkt | Beobachteter Stand | Entscheidung und Grund |
|---|---|---|
| Google-Profil | Adressänderung ausstehend, Bestätigung bereits eingereicht | Inhaber beobachtet den angezeigten Vorgang. Es gibt im Beispiel keinen neuen Bestätigungsauftrag, den er ausführen könnte. |
| Kontaktseite | Neue Anschrift sichtbar | Neue Adresse beibehalten. Eine Rückkehr zur alten Straße würde Besucher zum verlassenen Büro schicken. |
| Terminbestätigung | Vorlage nennt noch das alte Büro | Sekretariat korrigiert die Vorlage und klärt den Treffpunkt für bereits bestätigte Präsenztermine. Die Vorlagenänderung allein erreicht diese Besucher nicht. |
| Branchenverzeichnis | Alte Anschrift sichtbar | Korrektur beim Verzeichnis einreichen. Dessen ausstehende Bearbeitung ändert nichts am tatsächlichen Besuchsort. |
Tabelle seitlich verschieben, um alle Spalten zu lesen.
Die Kanzlei wartet also bei Google auf die Bearbeitung, während sie ihre eigenen Besuchshinweise sofort berichtigt. Für diese Übergangsphase kann sie auf der Kontaktseite ausdrücklich auf den Umzug hinweisen. Gleiche Angaben auf allen Plattformen sind das Ziel; die schon richtige Website auf einen veralteten Stand zurückzusetzen wäre dafür die falsche Maßnahme.
Ändert sich eine Annahme, ändert sich die Entscheidung: Fordert Google doch eine weitere Bestätigung an, übernimmt der Inhaber den angebotenen Schritt. Findet der Umzug erst kommende Woche statt, darf die Website für einen heutigen Termin noch nicht ausschließlich zum neuen Büro schicken. Der Zeitpunkt und die konkrete Google-Meldung entscheiden, nicht ein pauschaler Haken bei „Adresse geändert“.
Wann ist der Umzug für Besucher nachvollziehbar?
Öffnen Sie die öffentliche Anzeige in Suche und Maps, lesen Sie die Anschrift und rufen Sie die Route auf. Der gespeicherte Verwaltungsstand beantwortet noch nicht, was ein Besucher sieht. Stimmt die Adresse, führt die Route aber zur Rückseite des Gebäudes, benennen Sie genau diese Abweichung. Ein verständlicher Anfahrtshinweis kann den richtigen Zugang erklären, während die Kartenfrage separat geklärt wird.
Eine Umzugsnachricht im Google-Unternehmensprofil kann den Wechsel zusätzlich erläutern. Sie ersetzt weder das Adressfeld noch die persönliche Klärung eines bereits falsch bestätigten Besuchsorts.
Zum Abschluss genügen drei Kontrollen:
Solche Kontaktpunkte verbinden Kanzleimarketing mit dem tatsächlichen Besuch in Ihrer Kanzlei. Wie Profil und Website zur lokalen Auffindbarkeit beitragen, ordnen wir unter SEO für Anwälte ein.
Kontaktpunkte Ihrer Kanzlei abstimmen
Erfahren Sie, wie KanzleiPerformance Website, Ansprache und Anfrageweg im Kanzleimarketing zusammen plant.
Quellen und Einordnung
- Verwalten der Unternehmensadresse - Google Unternehmensprofil-Hilfe. Abgerufen am 08.10.2026. Vollständige tatsächliche Adresse, Bearbeitungsweg und Korrektur der Kartenmarkierung.
- Unternehmensprofil bearbeiten - Google Unternehmensprofil-Hilfe. Abgerufen am 08.10.2026. Zugeordnetes Google-Konto und erneute Bestätigung eines bereits bestätigten Unternehmens nach Umzug.
- Unternehmen bei Google bestätigen - Google Unternehmensprofil-Hilfe. Abgerufen am 08.10.2026. Google bestimmt verfügbare Bestätigungswege; Bedingungen eines bereits angeforderten Postcodes.
- Was passiert mit Änderungen am Unternehmensprofil? - Google Unternehmensprofil-Hilfe. Abgerufen am 08.10.2026. Akzeptierte, ausstehende und abgelehnte Änderungen unterscheiden; mögliche Prüfdauer.
- Rezensionen zwischen Unternehmensprofilen verschieben - Google Unternehmensprofil-Hilfe. Abgerufen am 08.10.2026. Bei reinem Standortwechsel vorhandenes Profil fortführen; Rezensionen bei unverändertem Namen und Ausnahmen.
- Richtlinien für Google Unternehmensprofil - Google Unternehmensprofil-Hilfe. Abgerufen am 08.10.2026. Abgrenzung zu wesentlich veränderter Identität und besonderen ortsgebundenen Geschäftsarten.
Redaktion
Redaktion KanzleiPerformance · Aktualisiert am 08.10.2026
