Beiträge im Google-Unternehmensprofil Ihrer Kanzlei planen
Ein ausgearbeitetes Beispiel zeigt, welchen Anlass Sie auswählen, wann die Voraussetzungen noch fehlen und wie Beitrag und Zielseite zusammenpassen.
Kurz erklärt
Wählen Sie eine bestätigte Nachricht, die Besuchern Ihres Kanzleiprofils gerade weiterhilft und einen funktionierenden nächsten Schritt bietet. Ein fertiger Leitfaden kann sofort angekündigt werden; ein Informationsabend ohne Termin noch nicht. Geänderte Öffnungszeiten gehören zuerst ins passende Profilfeld. Ein ergänzender Beitrag erklärt anschließend, was die Änderung für Besucher bedeutet.
In diesem Artikel
Ein neuer Ratgeber, ein geplanter Informationsabend und ein Tag mit geänderter Erreichbarkeit: Aus allen drei Anlässen könnte ein Beitrag werden. Für die nächste Veröffentlichung zählt, was bereits feststeht und was jemand beim Blick auf Ihr Kanzleiprofil gerade wissen muss. Ein freier Platz im Kalender hilft bei dieser Auswahl wenig.
Welche Nachricht ist jetzt bereit?
Beginnen Sie mit der Information, die ein Besucher mitnehmen soll. „Wir haben einen neuen Ratgeber“ beschreibt Ihre Veröffentlichung. „So stellen Sie eine erste Anfrage an unsere Arbeitsrechtskanzlei“ benennt dagegen eine konkrete Aufgabe. Der Beitrag sollte erkennen lassen, für wen die Erklärung gedacht ist und was auf der verlinkten Seite zu finden ist.
Für eine Kanzlei ist diese Unterscheidung besonders nützlich: Ein bestehender Mandant mit einer Rückfrage braucht einen anderen Weg als jemand, der erstmals wegen einer Kündigung anfragt. Auch Beschäftigte und Unternehmensvertreter können unterschiedliche Einstiege benötigen. Der Text muss daher zu den Personen passen, die der angekündigte Ablauf tatsächlich anspricht.
Die Nachricht ist erst bereit, wenn ihr nächster Schritt funktioniert. Ein fertig geschriebener Beitrag kann einen noch fehlenden Termin oder eine unfertige Anmeldeseite nicht ersetzen. Umgekehrt muss ein organisatorischer Hinweis nicht warten, bis die Kanzlei einen umfangreichen Fachartikel dazu geschrieben hat.
Ein fiktiver Fall: Drei Ideen, unterschiedliche Entscheidungen
Unsere fiktive Arbeitsrechtskanzlei nimmt Anfragen von Beschäftigten und Unternehmen entgegen. Auf ihrer Website ist gerade ein Leitfaden für den Erstkontakt erschienen. Er erklärt, welche Angaben der Empfang zur Zuordnung braucht und wie die Anfrage übermittelt wird. Das Team hat diesen Ablauf bestätigt.
Daneben gibt es die Idee für einen Onlineabend; Termin und Anmeldung stehen noch nicht fest. In drei Wochen bleibt das Büro an einem einzelnen Werktag geschlossen. Die Kanzlei möchte heute einen Beitrag vorbereiten und die spätere Information zum Schließtag vormerken.
| Idee | Entscheidung im Beispiel | Begründung |
|---|---|---|
| Fertiger Leitfaden zum Erstkontakt | Jetzt einen Hinweis mit direktem Link veröffentlichen | Die angekündigte Hilfe ist verfügbar. Besucher können ihre erste Anfrage damit vorbereiten. |
| Onlineabend ohne bestätigten Termin | Noch keinen Veranstaltungsbeitrag veröffentlichen | Interessierte könnten weder einen Termin einplanen noch sich anmelden. Zuerst diese Voraussetzungen klären. |
| Einzelner Schließtag in drei Wochen | Öffnungszeiten für das Datum pflegen; ergänzenden Hinweis rechtzeitig vor dem Tag einplanen | Die Profilangabe muss unabhängig davon stimmen, ob jemand den Beitrag liest. Ein späterer Hinweis kann den verfügbaren Kontaktweg erklären. |
Tabelle seitlich verschieben, um alle Spalten zu lesen.
Die Reihenfolge hängt an den Annahmen. Wäre das Büro bereits morgen geschlossen und die öffentliche Information noch falsch, käme die Korrektur der Erreichbarkeit zuerst. Der Ratgeberhinweis kann warten. Stehen dagegen Termin, Ablauf und Anmeldung für den Onlineabend fest, lässt sich daraus ein eigener Veranstaltungsbeitrag machen.
Für die eintägige Ausnahme sieht Google das Feld Spezielle Öffnungszeiten vor; die regulären Zeiten bleiben erhalten. Ein Beitrag ändert dieses Feld nicht. Die Google-Anleitung zu speziellen Öffnungszeiten zeigt den Bearbeitungsweg. Für unser Beispiel gehören außerdem Kontaktseite und Telefonansage auf denselben Stand, damit ein Anrufer keine widersprüchliche Auskunft erhält.
So könnte der ausgewählte Beitrag lauten
Für den fertigen Leitfaden schreibt die Kanzlei im Beispiel:
Sie möchten erstmals Kontakt zu unserer Arbeitsrechtskanzlei aufnehmen? Unser Leitfaden erklärt, welche Angaben uns bei der Zuordnung helfen: ob Sie als Beschäftigter oder für ein Unternehmen anfragen, welches Anliegen Sie haben und wie wir Sie erreichen. Dort finden Sie auch den vorgesehenen Weg für Ihre Anfrage.
Der Button führt unmittelbar zum Leitfaden. Dessen Überschrift und Einstieg greifen den Erstkontakt auf; die genannten Angaben und der vorgesehene Anfrageweg stehen tatsächlich auf der Seite. Der Besucher landet damit bei der angekündigten Erklärung und muss sie nicht erst auf einer allgemeinen Leistungsseite suchen.
Der Entwurf bleibt bewusst beim organisatorischen Einstieg. Er kündigt weder eine Bewertung des Einzelfalls noch einen bereits zugesagten Beratungstermin an. Das ist für diese Kanzlei relevant: Ihr Empfang ordnet zunächst das Anliegen zu; im Beispiel wird nicht jede Nachricht sofort zur gebuchten Beratung.
Würde der Leitfaden nur Beschäftigte ansprechen, müsste bereits der Beitrag diese Gruppe nennen. Eine allgemeine Einladung an Unternehmen wäre dann irreführend für den nächsten Klick. Fehlt die passende Seite ganz, empfehlen wir, zuerst die versprochene Erklärung fertigzustellen. Bis dahin eignet sich ein anderer bestätigter Anlass.
Ein Bild ist hilfreich, wenn es zum Gegenstand beiträgt. Eine Abbildung des Leitfadens kann zeigen, was sich hinter dem Link verbirgt. Ein allgemeines Kanzleifoto erklärt dessen Inhalt nicht. Wichtige Angaben gehören weiterhin in den lesbaren Text; ein kleiner Bildausschnitt sollte sie nicht unzugänglich machen.
Beitragstyp, Veröffentlichung und Kontaktweg
Google bietet Aktuelles, Angebote und Veranstaltungen. Zum Leitfaden passt „Aktuelles“. Ein feststehender Onlineabend gehört zu „Veranstaltungen“. „Angebot“ ist für den Ratgeberhinweis nicht nötig. Im Profil öffnen Sie Beiträge → Beitrag hinzufügen, wählen den Typ und ergänzen Text, Elemente und Link. Mit Diesen Beitrag planen lässt sich ein späterer Zeitpunkt festlegen. Grundlage ist die Google-Hilfe zur Beitragserstellung.
Der Veröffentlichungsplan sollte zu Ihrem Anlass passen. Ein Schließtag braucht einen rechtzeitigen Hinweis und anschließend keine erneute Bewerbung derselben vergangenen Information. Ein unveränderter Leitfaden muss ebenfalls nicht allein deshalb erneut angekündigt werden, weil wieder eine Woche vergangen ist. Eine neue Erklärung oder ein geänderter Ablauf kann dagegen einen neuen Anlass liefern.
Bei einem Beitrag mit Anrufmöglichkeit muss die erreichbare Stelle zum Text passen. Google kann Beiträge mit nicht bestätigten Kontaktdaten entfernen; der Anrufbutton verwendet die bestätigte Profilnummer. Das betrifft laut Google-Richtlinie zu Kontaktdaten unter anderem Rufnummern, E-Mail-Adressen und Social-Media-Handles. Eine bestätigte Nummer allein sagt noch nichts darüber aus, ob dort zum angekündigten Zeitpunkt jemand erreichbar ist.
Was nach dem Einreichen noch offen sein kann
Google unterscheidet Live, Ausstehend und Nicht freigegeben. Nur „Live“ bedeutet öffentlich sichtbar. Bei „Ausstehend“ läuft die Verarbeitung oder die Profilbestätigung fehlt; bei „Nicht freigegeben“ nennt das Fragezeichen am Status den Richtliniengrund. Auch diese Unterscheidung erklärt die Google-Hilfe zu Beiträgen.
Für die fiktive Kanzlei ergeben sich daraus unterschiedliche Aufgaben. Ein ausstehender Beitrag verlangt zunächst einen Blick auf den konkreten Status. Bei einer Ablehnung wird der angegebene Grund bearbeitet. Ein öffentlich sichtbarer Beitrag mit falschem Link benötigt dagegen eine Linkkorrektur. Derselbe Text als weitere Kopie löst keines dieser Probleme gezielt.
Vor dem Abschluss reichen drei Kontrollen:
Wer später Zugriffe über den Beitragslink auswerten möchte, kann eine passende Kennzeichnung vorbereiten. Unser Artikel zu UTM-Parametern für Kanzlei-Kampagnenlinks erläutert diese eigene Aufgabe. Ein funktionierender Testklick belegt zunächst den Weg zur Seite, noch keine gewonnene Mandatsanfrage.
Profilbeiträge verbinden eine konkrete Nachricht mit Ihrer Website und dem dort beschriebenen Anfrageweg. Diese Abstimmung gehört zum Kanzleimarketing. Wie Profil und Website zur lokalen Auffindbarkeit beitragen, ordnen wir unter SEO für Anwälte ein.
Profil, Website und Anfrageweg verbinden
Erfahren Sie, wie KanzleiPerformance die einzelnen Kontaktpunkte im Kanzleimarketing zusammen plant.
Quellen und Einordnung
- Beiträge in Ihrem Unternehmensprofil erstellen und verwalten - Google Unternehmensprofil-Hilfe. Abgerufen am 08.10.2026. Aktuelles, Angebote und Veranstaltungen; Erstellung, Planung, öffentlicher Status und Archivierung ohne angegebenen Zeitraum.
- Inhaltsrichtlinien für Fotos, Videos und Beiträge im Unternehmensprofil - Google Unternehmensprofil-Hilfe. Abgerufen am 08.10.2026. Mögliche Entfernung nicht bestätigter Kontaktdaten; Anrufbutton verwendet die bestätigte Profilnummer.
- Spezielle Öffnungszeiten festlegen - Google Unternehmensprofil-Hilfe. Abgerufen am 08.10.2026. Vorübergehende Öffnungszeiten separat im entsprechenden Profilfeld pflegen; konkrete Tagesabweichungen.
Redaktion
Redaktion KanzleiPerformance · Aktualisiert am 08.10.2026
