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UTM-Parameter für Kanzleien: Kampagnenlinks sauber zuordnen

Ein gemeinsamer Kampagnenname für Newsletter und LinkedIn – aber unterschiedliche Linkpositionen: Ein ausgefülltes Kanzleibeispiel zeigt die Benennung und löst einen Fehler im Bericht auf.

Redaktion KanzleiPerformance · Aktualisiert am 08.10.2026

Kurz erklärt

Geben Sie Newsletter und LinkedIn denselben Kampagnennamen, wenn beide zu einer gemeinsamen Maßnahme gehören. Quelle und Medium trennen die Kanäle; utm_content unterscheidet etwa Überschrift und Schlussbutton. Die gleiche Zielseite allein begründet keine gemeinsame Kampagne. Im fiktiven Bericht zerfallen 19 Sitzungen wegen einer abweichenden Großschreibung in 16 und 3. Erst der Abgleich mit den tatsächlich verwendeten Links erklärt, dass beide Zeilen zusammengehören.

Ein Linkregister für die Arbeitgeberinformation

Eine fiktive Arbeitsrechtskanzlei veröffentlicht im Oktober eine Information für Personalverantwortliche. Ein Newsletter und ein unbezahlter LinkedIn-Beitrag gehören zu dieser gemeinsamen Maßnahme. Beide führen zum selben Ratgeber. In der E-Mail ist der Ratgeber zweimal verlinkt: über die Überschrift am Anfang und über einen Button am Ende. Die folgenden Namen und Zahlen sind ausschließlich Beispielwerte.

Die Kanzlei entscheidet sich für die Kampagne arbeitgeberinfo_2026_10. Damit kann sie die Maßnahme insgesamt betrachten und weiterhin zwischen den beiden Kanälen unterscheiden. Die beiden Newsletterlinks bekommen zusätzlich verschiedene Inhaltswerte:

Ein Linkregister für die Arbeitgeberinformation
Platzierung Quelle / Medium Kampagne / Inhalt
Newsletter: Überschrift kanzlei_newsletter / email arbeitgeberinfo_2026_10 / kopf
Newsletter: Schlussbutton kanzlei_newsletter / email arbeitgeberinfo_2026_10 / button
LinkedIn: Beitrag linkedin / social arbeitgeberinfo_2026_10 / beitrag
Google-Unternehmensprofil: Website-Link google / organic unternehmensprofil / website

Tabelle seitlich verschieben, um alle Spalten zu lesen.

Der dauerhafte Website-Link im Google-Unternehmensprofil bekommt eine eigene Kampagne. Er gehört nicht allein deshalb zur Arbeitgeberinformation, weil beides im Oktober sichtbar ist. Seine Zielseite kann beispielsweise die Startseite sein. Die Kennzeichnung bezeichnet den dort hinterlegten Link; sie unterscheidet für sich genommen keinen Aufruf über Google Maps von einem Aufruf über die Google-Suche.

Die Medien email, social und organic orientieren sich an Googles Regeln für Standardkanäle. Ein selbst erfundenes Medium wie arbeitgeber_post wäre keine gleichwertige Bezeichnung für einen Kanal. Für das Thema ist hier der Kampagnenname zuständig; für eine zusätzliche interne Beschreibung eignet sich eine eigene Spalte im Register.

Wann ein anderer Kampagnenname sinnvoll ist

Im November schreibt dieselbe Kanzlei eine eigenständige Ausgabe für Arbeitnehmer. Sie verlinkt darin auch den bisherigen allgemeinen Ratgeber. Dafür würden wir einen neuen Kampagnennamen vergeben: Zielgruppe, redaktioneller Anlass und Auswertungsfrage haben sich geändert. Die gemeinsame URL macht daraus keine Fortsetzung der Arbeitgebermaßnahme.

Soll Ihre Auswertung dagegen vor allem komplette Newsletter-Ausgaben vergleichen, kann der Ausgabenname die Kampagne bilden. Dann müssen die Links einer Ausgabe dieser Benennung folgen; Themen und Positionen unterscheiden Sie innerhalb der Ausgabe. Entscheiden Sie sich vor dem Erstellen der Links für die benötigte Sicht. Ein Kampagnenfeld, das mal die Ausgabe und mal eine kanalübergreifende Aktion bezeichnet, lässt sich später schlecht vergleichen. Die Themenwahl selbst behandelt der Beitrag zum Planen eines Kanzlei-Newsletters.

Warum im Bericht plötzlich zwei Kampagnen stehen

In GA4 finden Sie unter „Akquisition“ im Bericht „Neu generierter Traffic“ unter anderem die Dimensionen „Sitzung – Quelle/Medium“ und „Sitzung – Kampagne“. Eine Dimension ist hier die Angabe, nach der die erfassten Sitzungen aufgeteilt werden. Für unser Beispiel nehmen wir folgende Daten im selben Zeitraum und bei gleichen Filtern an:

  • kanzlei_newsletter / email: 13 Sitzungen.
  • linkedin / social: 6 Sitzungen.

Das sind zusammen 19 Sitzungen. Diese Aufteilung nach Herkunft ist gewollt. Wechseln wir zur Kampagnenansicht, erwarten wir für die gemeinsame Arbeitgeberinformation ebenfalls 19. Tatsächlich sehen wir im fiktiven Bericht jedoch:

  • arbeitgeberinfo_2026_10: 16 Sitzungen.
  • Arbeitgeberinfo_2026_10: 3 Sitzungen.

Der Abgleich der tatsächlich verwendeten Links zeigt den Fehler: In einem Newsletterlink wurde der erste Buchstabe des Kampagnennamens großgeschrieben. Drei der 13 Newsletter-Sitzungen stehen deshalb unter der abweichenden Schreibweise. Die Rechnung lautet: 10 + 6 = 16 für den vereinbarten Namen, dazu 3 für die fehlerhafte Variante.

Für diese Auswertung dürfen die beiden Kampagnenzeilen zusammen betrachtet werden, nachdem die Redaktion bestätigt hat, dass beide zur selben Maßnahme gehören. Bloß ähnlich klingende Namen würden dafür nicht genügen. Im Register wird der fehlerhafte Link berichtigt; zukünftige Veröffentlichungen verwenden die vereinbarte Schreibweise. Bereits erfasste Daten sollte der Monatsbericht mit einer kurzen Erläuterung zusammenführen. Die Änderung des Links benennt die alten Berichtswerte nicht rückwirkend um.

Aus 13 Newsletter-Sitzungen folgt weder, dass 13 verschiedene Personen geklickt haben, noch dass 13 Mandatsanfragen entstanden sind. Auch ein Vergleich der Positionen kopf und button müsste sich auf die dazu passende Auswertung beziehen. Die gezeigten Quellen- und Kampagnensummen beantworten diese zusätzliche Frage noch nicht.

Was vor dem nächsten Einsatz geprüft sein sollte

Der ausgefüllte Registereintrag für unseren Button lautet nach der Korrektur: Arbeitgeberinformation Oktober, Newsletter, Position Schlussbutton, Kampagne arbeitgeberinfo_2026_10, Inhalt button. Die zuständige Redaktion ersetzt den abweichenden Link in noch bearbeitbaren Vorlagen. Bereits versandte E-Mails werden dadurch nicht geändert.

Für die technische Abnahme bleiben drei konkrete Schritte:

0 von 3 Punkten geprüft

Ein funktionierender Link bestätigt nur die Adresse. Fehlt der Test im Bericht, kommen etwa Berichtseinstellungen, Filter oder die technische Erfassung als weitere Prüfpunkte infrage. Zusätzliche Parameter allein lösen eine fehlende Analytics-Erfassung nicht.

Die Herkunft sauber benannter Besuche ist ein Baustein Ihres Kanzleimarketings. Welche Kontakte einer späteren Anfrage zugerechnet werden, erklärt der Beitrag zur Attribution im Kanzleimarketing. Für die wirtschaftliche Bewertung kommen anschließend die tatsächlichen Anfragen, angenommenen Mandate und die Kosten pro Lead beziehungsweise Mandat hinzu.

Messung mit Ihren Marketingzielen verbinden

Ordnen Sie Ihre Kanäle, Zielgruppen und nächsten Schritte in eine gemeinsame Kanzleimarketing-Strategie ein.

Quellen und Einordnung

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Redaktion KanzleiPerformance · Aktualisiert am 08.10.2026

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