FachwissenDigitale Akquise

Navigation der Kanzleiwebsite: einen Menüplan erstellen

Rechtsgebiete, Zielgruppen oder konkrete Anliegen: Zwei Menüpläne zeigen, welche Gliederung zu welchem Kanzleiangebot passt.

Redaktion KanzleiPerformance · Aktualisiert am 08.10.2026

Kurz erklärt

Bei einer Kanzlei mit mehreren Rechtsgebieten empfehlen wir diese als erste Ordnung für das Beratungsangebot. Eine spezialisierte Kanzlei sollte dagegen prüfen, ob unterschiedliche Zielgruppen den besseren Einstieg bieten. Konkrete Anliegen gehören auf passende Leistungsseiten darunter. Ausschlaggebend ist, welche Unterscheidung dem Besucher bei der Wahl eines Angebots hilft. Team, Standort und Kontakt brauchen zusätzlich verständlich benannte Zugänge.

Rechtsgebiete oder Zielgruppen: Was gehört nach oben?

„Arbeitsrecht“ sagt auf einer Kanzleiwebsite mit Arbeits-, Familien- und Erbrecht etwas Entscheidendes: Hier beginnt der passende Beratungsbereich. Auf der Website einer reinen Arbeitsrechtskanzlei grenzt derselbe Menüpunkt dagegen kaum etwas ein. Der Besucher weiß dann noch nicht, welches Angebot zu seiner Situation gehört.

Für die spezialisierte Kanzlei kann deshalb eine Aufteilung in „Für Arbeitnehmer“ und „Für Arbeitgeber“ sinnvoller sein. Voraussetzung ist, dass sie beide Gruppen tatsächlich anspricht und dahinter unterschiedliche Angebote erklärt. Beschäftigte, die eine Kündigung erhalten haben, suchen einen anderen Einstieg als Unternehmen, die ihre Personalabteilung beraten lassen möchten.

Berät die Kanzlei ausschließlich Arbeitgeber, wäre ein Menüpunkt „Für Arbeitgeber“ wenig hilfreich: Er wiederholt nur die Ausrichtung der ganzen Website. Hier empfehlen wir stattdessen eine Gliederung nach den tatsächlich angebotenen Leistungen, etwa „Laufende Beratung“ und „Personalmaßnahmen“. Die Kanzlei muss diese Begriffe mit ihren wirklichen Angeboten füllen können. Zusätzliche Menüeinträge allein schaffen noch keine sinnvolle Unterscheidung.

Bevor Sie den Menüplan umstellen, gleichen Sie ihn mit den vorhandenen Leistungsseiten ab. Fehlen dort wesentliche Inhalte, lässt sich das durch eine andere Navigation nicht beheben. Unser Content-Audit der Kanzleiwebsite hilft bei dieser Bestandsaufnahme.

Zwei Kanzleien, zwei begründete Menüpläne

Die folgenden Kanzleien und Menüpläne sind frei erfundene Beispiele. Sie zeigen Gestaltungsentscheidungen, keine gemessenen Ergebnisse oder Kundenerfahrungen.

Beispiel A: Kanzlei mit drei Rechtsgebieten. Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht sind eigenständige Angebote. Für diese überschaubare Auswahl schlagen wir folgende Hauptpunkte vor:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Unsere Kanzlei
  • Kontakt

Jeder Rechtsgebietspunkt führt auf eine eigene Übersicht mit den angebotenen Leistungen und zuständigen Personen. „Unsere Kanzlei“ bündelt Team, Arbeitsweise und Standort. Kontakt bleibt direkt erreichbar. Ein weiterer Oberpunkt „Leistungen“ ist hier nicht nötig, weil die drei konkreten Bereiche bereits sichtbar sind.

Kommen viele weitere Rechtsgebiete hinzu, verliert diese Variante ihren Vorteil: Die Auswahl wird länger und auf dem Smartphone aufwendiger zu überblicken. Dann würden wir die Gebiete unter „Rechtsgebiete“ zusammenfassen. Dahinter braucht es eine verständliche Übersicht; ein aufklappendes Menü allein genügt uns als Planung nicht. Die Grenze ergibt sich aus den tatsächlichen Einträgen und ihrer Darstellung, nicht aus einer pauschalen Höchstzahl.

Beispiel B: Arbeitsrechtskanzlei mit zwei Zielgruppen. Hier schlagen wir vor:

  • Für Arbeitnehmer
  • Für Arbeitgeber
  • Team
  • Kontakt

Unter „Für Arbeitnehmer“ liegen in diesem Beispiel die Leistungen „Kündigung erhalten“, „Aufhebungsvertrag“ und „Arbeitszeugnis“. Unter „Für Arbeitgeber“ stehen „Laufende Beratung“ und „Personalmaßnahmen“. So muss sich ein Unternehmen nicht zuerst durch Themen für Beschäftigte arbeiten. Die beiden Übersichtsseiten erklären außerdem, welche Anliegen jeweils bearbeitet werden.

Ein gemeinsamer Hauptpunkt „Kündigung“ wäre hier weniger eindeutig: Er könnte sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen meinen. Die Zuordnung unter der jeweiligen Zielgruppe macht klarer, an wen sich das Angebot richtet. Die Zahl der Unterseiten kann in beiden Bereichen unterschiedlich sein; für ein optisch symmetrisches Menü würden wir keine zusätzlichen Angebote erfinden.

Konkrete Anliegen verlinken, ohne das Hauptmenü zu überladen

„Kündigung erhalten“ verspricht einen anderen Inhalt als „Arbeitsrecht aktuell“. Für den ersten Menüpunkt empfehlen wir eine Leistungsseite: Wen berät die Kanzlei, wobei unterstützt sie und wie beginnt der Kontakt? Führt derselbe Klick nur zu einer Liste allgemeiner Blogartikel, muss der Besucher das Beratungsangebot erneut suchen.

Ein Ratgeber kann diese Leistungsseite ergänzen. Er erklärt eine abgegrenzte Frage und verlinkt bei passendem Zusammenhang auf das Angebot. Einen eigenen Hauptmenüpunkt benötigt deshalb nicht jeder Ratgeber. Auch eine neue Seite, die für Suchmaschinen entstehen soll, muss nicht automatisch in die oberste Navigation aufgenommen werden.

Wichtig bleibt, dass solche Seiten über passende interne Links erreichbar sind. Google empfiehlt in seinen Hinweisen zu internen Links, jede wichtige Seite von mindestens einer anderen Seite der Website aus zu verlinken. Daraus folgt keine Pflicht, sämtliche Inhalte ins Hauptmenü zu setzen. Wie Sie diese Verbindungen im Text planen, behandelt unser Beitrag zur internen Verlinkung von Kanzleiwebsites.

Drei Besucheraufgaben decken unterschiedliche Fehler auf

Probieren Sie den Entwurf mit jemandem aus, der die geplante Aufteilung nicht kennt. Geben Sie die Aufgabe vor, ohne den vorgesehenen Menüpunkt zu nennen. Die Tabelle zeigt mögliche Beobachtungen und die jeweils passende Konsequenz. Auch diese Beobachtungen sind hypothetisch; sie stammen aus keinem durchgeführten Nutzertest.

Drei Besucheraufgaben decken unterschiedliche Fehler auf
Besucheraufgabe Angenommene Beobachtung Konsequenz für den Entwurf
„Sie haben eine Kündigung erhalten und suchen das Beratungsangebot.“ Die Person wählt „Für Arbeitnehmer“, findet dort aber nur allgemeine Informationen zur Kanzlei. Den gewählten Einstieg behalten, die Zielseite konkretisieren und die Leistung „Kündigung erhalten“ dort verlinken. Der Menüname war in diesem Fall nicht das Problem.
„Sie möchten wissen, wer in der Kanzlei im Familienrecht berät.“ Die Person findet die Familienrechtsseite; ein Hinweis auf die zuständigen Personen fehlt. Die Personen auf dieser Seite nennen und zum jeweiligen Profil verlinken. Ein zusätzlicher Hauptmenüpunkt löst die fehlende Verbindung nicht.
„Sie haben einen Termin und suchen Anschrift und Anfahrt.“ Die Person öffnet „Kontakt“, findet dort jedoch ausschließlich ein Anfrageformular. Anschrift und Anfahrt auf der Kontaktseite ergänzen oder von dort eindeutig zum Standort führen.

Tabelle seitlich verschieben, um alle Spalten zu lesen.

Die Unterscheidung zwischen Menüname und Inhalt der Zielseite ist entscheidend. Findet eine Testperson den vorgesehenen Einstieg, aber dort nicht die gesuchte Information, sollten Sie zuerst die Seite verbessern. Steht die Information bereits am richtigen Ort und niemand erwartet sie hinter dem gewählten Begriff, ist dagegen die Bezeichnung oder Zuordnung zu überarbeiten.

Das Menü auf dem Smartphone bedienen können

Ein Menüpunkt kann zugleich eine Übersichtsseite besitzen und Unterseiten enthalten. Dafür brauchen Besucher zwei unterscheidbare Handlungen: die Übersicht öffnen oder die Unterpunkte anzeigen. Eine mögliche Umsetzung ist ein Link für den Namen und ein separater Schalter daneben. Diesen Aufbau erläutert das W3C in seinem Leitfaden für aufklappende Menüs.

Die Unterseiten sollten außerdem auf der zugehörigen Übersichtsseite verlinkt sein. Das W3C empfiehlt diesen zusätzlichen Zugang, weil aufklappende Menüs für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik schwer oder gar nicht bedienbar sein können. Für Beispiel B bedeutet das: „Kündigung erhalten“ ist auch im Inhalt von „Für Arbeitnehmer“ erreichbar.

Wiederholen Sie die drei Besucheraufgaben auf einem Smartphone. Lässt sich „Für Arbeitnehmer“ gezielt als Seite öffnen? Kann man die Unterpunkte unabhängig davon ein- und ausklappen? Wenn ein Tipp nur das Menü schließt, ohne das gewünschte Ziel zu öffnen, fehlt keine weitere Seite, sondern eine funktionierende Bedienung.

Probieren Sie die Navigation am Rechner zusätzlich ohne Maus aus. Mit der Tabulatortaste wechseln Sie zwischen Bedienelementen; mit der Eingabetaste öffnen Sie Links. Dabei muss erkennbar bleiben, welches Element ausgewählt ist. Den Zweck dieser sichtbaren Fokusmarkierung erläutert das W3C unter Focus Visible. Untermenüs müssen sich ebenfalls per Tastatur erreichen, öffnen und schließen lassen. Dieser kurze Durchgang ersetzt keine vollständige Barrierefreiheitsprüfung.

Für Ihren Menüplan reicht zunächst eine begründete Zuordnung: Welcher Besucher steigt wo ein, welche Seite öffnet sich und welches Angebot findet er dort? Erst danach lohnt sich die Detailarbeit an Aufklappen, Reihenfolge und Darstellung. Wenn Sie Struktur und Inhalte gemeinsam überarbeiten möchten, finden Sie unseren Leistungsumfang unter Webdesign für Rechtsanwälte. Die Rolle der Website innerhalb Ihrer gesamten Mandantengewinnung erläutert der Überblick zum Kanzleimarketing.

Die Struktur Ihrer Kanzleiwebsite planen

Erfahren Sie, wie wir Inhalte, Gestaltung und Kontaktwege einer Kanzleiwebsite gemeinsam entwickeln.

Quellen und Einordnung

Redaktion

Redaktion KanzleiPerformance · Aktualisiert am 08.10.2026

About the Author

Follow me


{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}