Interne Verlinkung auf Kanzleiwebsites: Welche Seiten gehören zusammen?
Ein redaktioneller Arbeitsablauf für passende Verbindungen zwischen Ratgebern, Leistungen und Kontaktwegen.
Kurz erklärt
Interne Links verbinden Seiten derselben Website. Für Ihre Kanzlei beginnt die Planung mit einer Leserfrage: Welche zusätzliche Information braucht jemand an dieser Stelle? Ordnen Sie dieser Frage eine passende, bereits veröffentlichte Seite zu. Prüfen Sie anschließend Linktext, Ziel und Bedienbarkeit. So entsteht eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Ratgeber, Leistungsbeschreibung und Kontaktmöglichkeit.
In diesem Artikel
Beginnen Sie mit einer kleinen Bestandsaufnahme
Öffnen Sie zunächst einen Ratgeber, eine dazugehörige Leistungsseite und die Kontaktseite Ihrer Kanzlei. Diese kleine Auswahl ist ein Einstieg für die Redaktion, keine SEO-Vorgabe. Notieren Sie zu jeder Seite, welche Frage sie beantwortet und was dort bewusst nicht behandelt wird.
Ein Ratgeber kann einen Begriff erklären. Die Leistungsseite beschreibt, welche Anliegen Ihre Kanzlei übernimmt und wie die Zusammenarbeit abläuft. Die Kontaktseite erläutert den nächsten organisatorischen Schritt. Ein Link ist besonders dann hilfreich, wenn er diese unterschiedlichen Aufgaben miteinander verbindet.
Prüfen Sie bei der Bestandsaufnahme auch den Veröffentlichungsstatus. Eine interne Vorschau oder ein ausgemusterter Artikel eignet sich nicht als Ziel für Besucher. Übernehmen Sie keine alte Linkliste ungeprüft in einen neuen Text. Wenn die passende Seite noch fehlt, halten Sie die Inhaltslücke fest; ein Link auf eine nur ungefähr passende Seite löst sie nicht.
Planen Sie den nächsten Informationsbedarf
Die folgende Matrix zeigt eine fiktive Kanzleiwebsite. Sie ist ein redaktionelles Arbeitsbeispiel und beschreibt weder einen Kundenfall noch eine gemessene Wirkung. Die genannten Seiten müssen im konkreten Projekt tatsächlich vorhanden sein.
| Ausgangspunkt | Frage des Lesers | Passendes Ziel | Möglicher Linktext |
|---|---|---|---|
| Ratgeber zu einem abgegrenzten Thema | Übernimmt diese Kanzlei solche Anliegen? | Zugehörige Leistungsbeschreibung | Unsere Beratung zu diesem Anliegen |
| Leistungsbeschreibung | Wer bearbeitet meine Anfrage? | Profil der zuständigen Person | Rechtsanwältin Beispiel kennenlernen |
| Beschreibung des Erstkontakts | Welche Angaben soll ich bereithalten? | Geprüfte Vorbereitungshinweise | Angaben für das erste Gespräch |
| Teamprofil | Welche Themen bearbeitet diese Person? | Tatsächliche Tätigkeitsübersicht | Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Beispiel |
| Fachlicher Überblick | Wo wird dieser einzelne Begriff erläutert? | Vertiefender Ratgeber | Erläuterung des konkreten Begriffs |
Tabelle seitlich verschieben, um alle Spalten zu lesen.
Schreiben Sie zuerst die Leserfrage in die Matrix und wählen Sie erst danach die Zielseite. Wenn sich für eine vorgeschlagene Verbindung keine verständliche Frage formulieren lässt, besprechen Sie ihren Zweck, bevor Sie den Link einbauen. Eine lange Liste interner Adressen ist noch keine brauchbare Navigation.
Geben Sie dem Link einen verständlichen Namen
Der Linktext sollte ankündigen, was nach dem Klick folgt. Google empfiehlt prägnante, aussagekräftige Texte mit Bezug zur Ausgangs- und Zielseite. Eine feste ideale Anzahl interner Links nennt Google nicht; wichtige Seiten sollen jedoch von mindestens einer anderen Seite der Website verlinkt sein. Die Einzelheiten stehen in den Link-Empfehlungen von Google.
Für Ihre Redaktion ergibt sich daraus ein einfacher Leseversuch: Lassen Sie eine Person den Satz mit dem Link lesen und das erwartete Ziel beschreiben. Öffnen Sie anschließend die Zielseite. Stimmen Erwartung und Inhalt überein? Falls nicht, ändern Sie entweder die Beschriftung oder die Auswahl der Seite.
Auch bei der barrierearmen Navigation ist der Zweck relevant. Die W3C-Erläuterung zum Linkzweck beschreibt, dass er aus dem Linktext oder seinem programmatisch bestimmbaren Kontext hervorgehen soll. Aussagekräftige Bezeichnungen helfen insbesondere dann, wenn Menschen zwischen Links navigieren, ohne den gesamten Text erneut zu lesen.
Prüfen Sie den eingebauten Link am tatsächlichen Ziel
Übergeben Sie der Website-Betreuung nicht nur einen Textwunsch. Geben Sie die konkrete Ausgangsseite, die Stelle im Absatz, die Zieladresse und den abgestimmten Linktext an. So bleibt nachvollziehbar, welche Verbindung gemeint ist.
Technisch empfiehlt Google ein HTML-Ankerelement mit einer erreichbaren Adresse im href-Attribut. Eine bloß klickbare Fläche mit Skriptaktion ist dafür kein verlässlicher Ersatz. Lassen Sie diese Umsetzung bei Bedarf von der Website-Betreuung kontrollieren; als Redakteur müssen Sie dafür keinen Code verändern.
Prüfen Sie anschließend die veröffentlichte Seite ohne Administrator-Anmeldung. Öffnet sich der erwartete Inhalt? Führt eine Weiterleitung auf eine andere Seite? Ist der Link auf dem Smartphone erkennbar und bedienbar? Notieren Sie das tatsächliche Ergebnis und beschränken Sie sich nicht auf die Vorschau im Editor.
Machen Sie die Pflege zu einem Teil der Redaktion
Ergänzen Sie Ihre Linkmatrix um Prüfdatum, verantwortliche Person und einen kurzen Befund. Ein Eintrag könnte lauten: „Ziel öffnet sich, beantwortet aber eine andere Frage; Redaktion klärt die Zuordnung.“ Das ist hilfreicher als ein pauschales Häkchen bei „SEO erledigt“.
Nehmen Sie die Matrix wieder zur Hand, wenn Sie Inhalte verschieben, zusammenführen oder offline nehmen. Prüfen Sie dann die Seiten, die bislang auf diese Inhalte verwiesen haben. Entscheiden Sie für jede betroffene Stelle, ob ein anderes Ziel passt oder ob der Verweis entfallen soll.
Ein sinnvoller Abschluss für die erste Runde ist eine vollständig geprüfte Verbindung vom Ratgeber zur passenden Leistung und zum erklärten Kontaktweg. Dokumentieren Sie, was Sie geändert haben. Eine bestimmte Ranking- oder Anfrageentwicklung lässt sich daraus nicht zusagen. Weitere Grundlagen zur Struktur und Pflege einer Kanzleiwebsite finden Sie bei unseren Leistungen zu SEO für Anwälte.
Quellen und Einordnung
- Google Search Central: Link-Best-Practices für Google. Abgerufen am 14.09.2026. Crawlbare Links mit href, verständliche Linktexte, interne Erreichbarkeit wichtiger Seiten; keine ideale feste Linkanzahl.
- W3C WAI: Link Purpose (In Context), WCAG 2.2 Understanding. Abgerufen am 14.09.2026. Linkzweck aus Text oder programmatisch bestimmtem Kontext erkennen; Verständlichkeit auch bei assistiver Navigation.
Redaktion
Redaktion KanzleiPerformance · Aktualisiert am 15.09.2026