Kanzleiwebsite-Relaunch: die Checkliste
Welche Seiten bleiben, welche werden zusammengeführt, und wann sollte der Start warten? Mit ausgefülltem Kanzleibeispiel und sechs Punkten für die Freigabe.
Kurz erklärt
Geben Sie den Relaunch frei, wenn die bisherigen Einstiege zum passenden Inhalt führen und die vorgesehenen Anfragen in der Kanzlei ankommen. Ein schöner Entwurf genügt dafür nicht. Vor dem Umbau braucht jede wichtige Seite eine begründete Entscheidung: behalten, zusammenführen oder entfernen. Gleiche Rechtsgebiete allein sind kein Grund, Inhalte zusammenzulegen.
In diesem Artikel
Was muss nach dem Relaunch noch funktionieren?
Ein Arbeitnehmer öffnet einen gespeicherten Link zur Beratung nach einer Kündigung. Nach dem Relaunch landet er auf einer allgemeinen Seite, die überwiegend Unternehmen anspricht. Der Link ist erreichbar, aber die gesuchte Orientierung fehlt. Genau diesen Unterschied sollte Ihre Abnahme sichtbar machen: Erscheint irgendeine Seite, oder findet der Besucher weiterhin das passende Angebot?
Wir empfehlen, vor den ersten Layoutentwürfen drei Dinge zu vereinbaren: welche Anliegen die Website bedienen soll, welche bisherigen Seiten dafür gebraucht werden und wie die Kontaktaufnahme jeweils weitergeht. Damit lässt sich später auch eine Designentscheidung beurteilen. Ein kürzeres Menü ist beispielsweise wenig hilfreich, wenn dadurch das Arbeitnehmerangebot nur noch über mehrere Umwege erreichbar ist.
Die Bestandsliste sollte deshalb mehr als Titel und Adresse enthalten. Ergänzen Sie die Aufgabe der Seite und den vorgesehenen nächsten Schritt. Aus „Arbeitsrecht“ wird etwa: „Arbeitnehmer verstehen, dass sie hier mit ihrem Anliegen richtig sind; der Kontaktbutton führt zur Terminabstimmung mit dem Sekretariat.“ Das ist eine Grundlage, an der Kanzlei und Webagentur gemeinsam arbeiten können.
Ein ausgefülltes Beispiel für die Seitenentscheidung
Die folgende Kanzlei und ihre Seiten sind fiktiv. Sie berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Termine vereinbart ein gemeinsames Sekretariat. Die Domain bleibt beim Relaunch gleich; nur einzelne Inhalte und Adressen werden neu geordnet.
Im Bestand stehen eine Arbeitnehmer- und eine Arbeitgeberseite. Daneben erklären zwei Seiten wortgleich die Terminvereinbarung. Ein weiterer Beitrag beschreibt dagegen ausführlich den Ablauf einer tatsächlich angebotenen Videoberatung. Unsere Empfehlung für diesen Bestand:
| Bisherige Seite | Entscheidung beim Relaunch | Begründung |
|---|---|---|
| /arbeitsrecht/ erklärt das Arbeitnehmerangebot | Adresse erhalten, Zielgruppe im Einstieg deutlicher nennen | Das Beratungsangebot bleibt bestehen. Ein neuer Menüplatz verlangt hier keine neue Adresse. |
| /arbeitgeber/ beschreibt die Beratung von Unternehmen | Eigenständige Seite erhalten | Gleicher Rechtsbereich, aber andere Adressaten und Anliegen. Die Arbeitnehmerseite wäre kein passender Ersatz. |
| /termin/ und /start/ erklären denselben Terminablauf | Unter /start/ zusammenführen; /termin/ dorthin weiterleiten | Beide Seiten erfüllen dieselbe organisatorische Aufgabe. Die gemeinsame Seite übernimmt die benötigten Informationen vollständig. |
| /videoberatung/ erläutert Vorbereitung und Ablauf eines Onlinegesprächs | Als eigenen Ratgeber erhalten und mit der Terminseite verbinden | Hier geht es um das Gesprächsformat, nicht nur um die Terminvereinbarung. Der eigene Erklärungsbedarf bleibt. |
Tabelle seitlich verschieben, um alle Spalten zu lesen.
Die Entscheidung hängt am Inhalt. Wenn /termin/ stattdessen eine Buchungsfunktion enthielte, wäre das Zusammenführen mit einer reinen Erklärung noch keine vollständige Lösung. Dann müsste auch geklärt sein, wo Besucher künftig buchen können. Zwei ähnlich klingende Titel reichen also nicht als Beleg für eine doppelte Seite.
Für geänderte Adressen empfiehlt Google passende dauerhafte Weiterleitungen, möglichst direkt zum endgültigen Ziel. Eine gemeinsame Zielseite passt zu tatsächlich zusammengeführten Inhalten; pauschale Weiterleitungen alter Seiten auf eine unpassende Startseite sollen vermieden werden. Google: Websiteumzüge
Fällt ein Angebot weg, braucht es eine andere Entscheidung. Eine Kanzlei, die ein Rechtsgebiet nicht mehr bearbeitet, sollte Besucher nicht über eine Ersatzseite zum vermeintlich gleichen Angebot führen. Ohne passenden Ersatz erläutert die Google-Dokumentation die Fehlerantworten 404 oder 410. Die Kanzlei entscheidet über das Angebot; die Webbetreuung setzt den dazu passenden technischen Zustand um.
Welche alten Einstiege gehören in die Prüfung?
Nur durch das neue Hauptmenü zu klicken würde im Beispiel /termin/ übersehen: Die alte Adresse steht dort nicht mehr. Sie kann aber noch in einem früher verschickten Link vorkommen. Nehmen Sie deshalb auch bekannte Kampagnenziele, verlinkte Downloads und ältere Fachbeiträge in die Übergabeliste auf.
Als Ausgangspunkt nennt Google unter anderem Sitemap, CMS-Bestand, Zugriffsberichte und bekannte Verlinkungen. Im Umzugsleitfaden stehen außerdem die Aktualisierung interner Links und Canonical-Angaben sowie das Entfernen vorübergehender Indexierungssperren beim Start. Ein Canonical bezeichnet die bevorzugte Seitenadresse; er sollte nicht versehentlich auf der Vorschau-Domain stehen. Google: Vorbereitung und Start eines Umzugs
Die Daten entscheiden nicht allein über den Inhalt. Wenige gemessene Aufrufe können Anlass zur genaueren Prüfung sein. Sie sagen noch nicht, ob eine Seite für ein seltenes, aber weiterhin angebotenes Anliegen gebraucht wird. Bei einer größeren redaktionellen Bereinigung hilft unser Content-Audit für Kanzleiwebsites. Beim Relaunch kommt die konkrete Zuordnung zum künftigen Ziel hinzu.
Einen Kontaktweg bis ins Sekretariat durchspielen
Für die fiktive Kanzlei lautet der Testauftrag: „Öffnen Sie die Arbeitnehmerseite über den bisherigen Link und bitten Sie um einen Rückruf zur Terminabstimmung.“ Verwenden Sie dazu vorher vereinbarte Testdaten und eine Kennzeichnung, die das Sekretariat erkennt. Reale Mandantendaten werden dafür nicht benötigt.
Der Test endet beim bestätigten Eingang an der vorgesehenen Stelle. Eine Dankeseite zeigt zunächst nur, was der Besucher nach dem Absenden sieht. Sie beantwortet nicht, ob die Nachricht im richtigen Postfach oder System angekommen ist. Wenn die Kanzlei getrennte Empfänger oder unterschiedliche Buchungswege verwendet, muss jeder dieser Wege im vereinbarten Testumfang vorkommen. Ein funktionierendes Formular belegt nicht die anderen.
Notieren Sie pro Test den Ausgangslink, den gewählten Weg, den Zeitpunkt und die Bestätigung der empfangenden Person. Das ist auch bei zentralem Empfang sinnvoll: So lässt sich unterscheiden, ob eine Anfrage gar nicht ankam oder im Büro falsch zugeordnet wurde. Wiederholen Sie die Bedienung auf Smartphone und Desktop; die internen Empfänger bleiben dabei dieselben.
Welche Fehler sollten den Start verhindern?
Angenommen, die Tests ergeben Folgendes: Der alte Anzeigenlink für Arbeitnehmer öffnet die Arbeitgeberseite. Beim Kontaktformular erscheint zwar die Dankeseite, das Sekretariat findet aber keine Testnachricht. Außerdem ist der Abstand unter einem Teamfoto größer als im freigegebenen Entwurf.
Unsere Empfehlung: Den Start wegen der ersten beiden Befunde zurückstellen. Sie betreffen das angekündigte Angebot und den tatsächlichen Kontaktweg. Die Webagentur korrigiert das Anzeigenziel beziehungsweise die Zuordnung und untersucht die Zustellung. Anschließend werden genau diese Wege erneut vom Einstieg bis zum Eingang getestet. Eine Nachricht „behoben“ ersetzt diesen Durchlauf nicht.
Der Fotoabstand lässt sich separat behandeln, sofern Lesbarkeit und Bedienung nicht beeinträchtigt sind. Kanzlei und Agentur können dafür einen konkreten Korrekturtermin vereinbaren. Wird dagegen auf dem Smartphone der Kontaktbutton verdeckt, ist das keine bloße Abstandsfrage mehr. Entscheidend ist die Auswirkung auf den Besucher, nicht die Kategorie „Design“ oder „Technik“.
Diese Gewichtung macht die Freigabe überschaubar: Welche offenen Punkte verhindern eine beabsichtigte Nutzung, welche lassen sich vertretbar nachziehen? Sie ist unsere redaktionelle Empfehlung für die Projektabnahme, kein automatischer Qualitätswert.
Sechs Punkte für Ihre Freigabe
Die Liste gehört zur tatsächlich vorgesehenen Veröffentlichung. Legen Sie vorab fest, wer die technische Umsetzung und wer die fachlichen Inhalte bestätigt.
Was nach dem Start noch offen bleibt
Vereinbaren Sie bereits zur Freigabe, wer die ersten Rückmeldungen des Sekretariats und technische Auffälligkeiten zusammenführt. Meldet jemand einen alten Link, lässt sich dessen Ziel gegen die Zuordnung prüfen. Die Liste bleibt damit auch nach dem Veröffentlichungstag brauchbar.
Eine eingereichte Sitemap gibt Google Hinweise auf die vorgesehenen URLs; sie bestätigt keine Indexierung. Google: Sitemap erstellen und einreichen Suchklicks und Indexierungsstände verfolgen Sie anschließend getrennt von den Funktionstests. Eine Anleitung dazu bietet unser Beitrag zur Search Console für Kanzleien.
Der Relaunch ist außerdem ein Anlass, Angebot, Inhalte und Anfrageweg wieder zusammenzubringen. Diese Entscheidungen gehören zur Planung Ihres Kanzleimarketings. Wenn Sie dafür Unterstützung beim Websiteumbau suchen, finden Sie unseren Leistungsumfang unter Webdesign für Rechtsanwälte.
Relaunch mit klarem Bestand planen
Erfassen Sie Ihre bestehenden Seiten und Kontaktwege als Grundlage für die Zusammenarbeit.
Quellen und Einordnung
- Google: Websiteumzüge. Abgerufen am 08.10.2026. Passende URL-Zuordnung und Weiterleitung; kein irrelevantes Sammelziel; entfernte Inhalte ohne Ersatz; technische Umzugsprüfung.
- Google: Sitemap erstellen. Abgerufen am 08.10.2026. Sitemap gibt Suchmaschinen URL-Hinweise; Einreichung garantiert keine Verarbeitung oder Indexierung.
Redaktion
Redaktion KanzleiPerformance · Aktualisiert am 08.10.2026
